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Elterngeld in Deutschland, Kind im EU-Ausland

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Pimpf

P


Arbeitnehmer
Experte (130 P.)
Ich bin in Deutschland berufstätig und lebe auch dort. Meine Frau ist ebenfalls bis dato berufstätig, allerdings im EU-Ausland und hat dort ihren 1. Wohnsitz. Wir erwarten nun ein Kind und es wird voraussichtlich bei der Mutter aufwachsen. Ich bin natürlich so viel es geht ebenfalls dabei, aber den Wohnsitz wird das Kind im EU-Ausland haben und dort angemeldet sein.

Meine Frage ist nun, ob wir trotzdem in Deutschland Kindergeld beziehen können und ob ich Anrecht auf Elternzeit bzw. Elterngeld habe. Ist alles etwas kompliziert. Aber das muss doch möglich sein, dass ich mich auch ein paar Monate ums Kind kümmern kann.
Justyna LFT

J


Arbeitnehmer
Neuling (20 P.)
Eine gute Frage, die mich auch interessieren würde. Man hört in letzter Zeit sehr viel darüber, dass es tatsächlich möglich ist, als EU Ausländer in Deutschland Kindergeld zu beziehen, selbst wenn das Kind dort nicht lebt bzw. seinen 1. Wohnsitz hat. Es reicht wohl aus, dass man in Deutschland mit seinem Job Sozialabgaben leistet bzw. an den Staat abführt. Dann hat man als EU Ausländer bereits ein Anrecht auf Kindergeld. Wie es mit Elterngeld ist, kann ich leider nicht beantworten. Aber Kindergeld wird mittlerweile von mehreren 100.000 EU Ausländern beantragt, sodass die deutschen Behörden schon völlig überfordert sind und mit der Bearbeitung der Anträge nicht hinterher kommen.
Marius Bach

Marius Bach

Arbeitnehmer
Experte (2130 P.)
Ja, ich habe gute Nachrichten für euch beide. Es ist tatsächlich möglich in diesem Fall sowohl Elterngeld als auch Kindergeld zu beziehen. Wie Justyna schon geschrieben hat, nutzen das deutsche Kindergeld bereits auch viele EU-Ausländer. In deinem Fall stellt der Sachverhalt grundsätzlich auch kein Problem dar. Elternzeit und damit auch Elterngeld stehen dir wie jedem anderen Deutschen auch zwei bis zwölf Monate zu. Dabei musst du natürlich berücksichtigen, dass wenn deine Frau bereits zwölf Monate im Ausland genutzt hat, du nur noch zwei Monate in Deutschland nutzen kannst, um auf maximal 14 Monate zu kommen, die euch beiden in Summe zustehen.

Es sind einige Unterlagen zu besorgen und Formulare auszufüllen, auch aus dem EU-Ausland - natürlich ins Deutsche übersetzt. In der Zeit, wo du das deutsche Elterngeld beziehen willst, muss das Kind allerdings in Deutschland wohnhaft und dort gemeldet sein.

Bei dem Kindergeld verhält es sich so, dass das Kind nicht unbedingt in Deutschland gemeldet sein muss. Dann sollte aber grundsätzlich deine Ehefrau den Antrag stellen, denn das Kind soll ja langfristig bei ihr aufwachsen. Ihr steht die Differenz zwischen dem deutschen Kindergeld und der Höhe des Kindergeldes in dem EU-Land zu. Aber du kannst auch versuchen, direkt das Kindergeld unter deinem Namen zu beantragen. Vielleicht klappt es ja.
Pimpf

P


Arbeitnehmer
Experte (130 P.)
Vielen Dank für Eure Antworten! Ich kenne mich nun auch etwas besser mit dem Thema aus und kann bestätigen, dass tatsächlich in meinem Fall Anrecht auf Kinder- und Elterngeld besteht. Zumindest grundsätzlich. Denn während das Elterngeld letztendlich kein Problem darstellte, wenn das Kind in dieser Zeit in Deutschland ist und auch dort gemeldet wurde, muss man aufs Kindergeld aufgrund der vielen Anträge über ein Jahr lang warten. Das zuständige Amt in Bautzen soll laut Medienberichten völlig überlastet sein.
Marius Bach

Marius Bach

Arbeitnehmer
Experte (2130 P.)
Danke für Deine Bestätigung. Das Kind muss tatsächlich in Deutschland gemeldet sein und darf sich während der Elternzeit nicht im EU-Ausland aufhalten. Aber das ist ja auch durchaus nachvollziehbar, dass wenn Du als Vater in Deutschland wohnst, das Kind während der Elternzeit auch direkt bei Dir sein sollte.

Andererseits hätte der deutsche Gesetzgeber es auch durchaus so regeln können, dass man auch Elterngeld erhält, wenn das Kind im EU-Ausland lebt, solange der Vater glaubhaft nachweisen kann, dass er sich während dieser Zeit ebenfalls dort aufhält.
hasse

H


Arbeitnehmer
Experte (180 P.)
'Kindergeld aus Deutschland erhält nur, wer mit seinen Kindern in Deutschland lebt. So sieht es das deutsche Kindergeldgesetz tatsächlich vor.'

Zitat von dieser Seite: http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/Kindergeld-Erziehungsgeld/5939/

Es wird also nicht möglich sein, hier Kindergeld zu erhalten.


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